Das Medizinforschungsgesetz, das am 27.09.2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde, verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu verbessern. Es soll Deutschland als Forschungsstandort stärken und gleichzeitig bürokratische Hürden abbauen. Zu den zentralen Maßnahmen gehören die Vereinfachung und die Beschleunigung klinischer Prüfungen, die Einführung von Standardvertragsklauseln sowie die Etablierung einer spezialisierten Ethik-Kommission, die die Bewertung komplexer Studien effizienter gestalten soll. Durch die Reduzierung der Bearbeitungszeit wird angestrebt, Patienten schneller den Zugang zu neuen Therapieoptionen zu ermöglichen.
Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes ist die Senkung der Arzneimittelpreise. Pharmaunternehmen erhalten die Möglichkeit, vertrauliche Erstattungsbeträge für innovative Wirkstoffe zu vereinbaren, sofern sie in Deutschland forschen. Diese Regelung ist zunächst bis zum 30.06.2028 gültig und wird Ende 2026 evaluiert. Kritische Stimmen warnen jedoch vor einer möglichen Kostensteigerung im Gesundheitswesen, die durch die Einführung von Geheimpreisen begünstigt werden könnte.
Zusätzlich führt das Gesetz Meldepflichten für Krankenhäuser ein, die dadurch verpflichtet werden, quartalsweise Daten zur Zuordnung des ärztlichen Personals zu den Leistungsgruppen zu übermitteln. Der Bundesrat hat in einer begleitenden Entschließung die Rücknahme dieser Regelung gefordert, da der Nutzen fraglich und der bürokratische Aufwand für die Einrichtungen erheblich seien.
Hinweis: Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und wird als entscheidender Schritt zur Förderung medizinischer Innovationen und zur Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland angesehen.