Miet- und Pachtzinsen

Hinzurechnung gilt auch für Instandhaltungskosten des Mieters

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
26 Jan. 2019

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer muss der steuerliche Gewinn des Gewerbebetriebs zunächst um verschiedene gewerbesteuerliche Hinzurechnungen erhöht und gewerbesteuerliche Kürzungen vermindert werden, so dass sich der Gewerbeertrag ergibt - die maßgebliche Rechengröße für die weitere Gewerbesteuerermittlung.

Hinzuzurechnen ist beispielsweise ein Teil der Miet- und Pachtzinsen, die ein Gewerbetreibender für die Benutzung von fremden unbeweglichen Wirtschaftsgütern (z.B. Firmengebäuden) zahlt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass auch mieterseitig übernommene Instandhaltungsaufwendungen in der Regel als Miet- und Pachtzinsen hinzugerechnet werden müssen.

Im zugrundeliegenden Entscheidungsfall hatte eine GmbH in den Jahren 2010 und 2012 umfangreiche Instandhaltungsaufwendungen für das von ihr angemietete Firmengelände getragen. Die Kostenübernahme war im Mietvertrag vorgesehen - im Gegenzug musste die GmbH keine reguläre Monatsmiete zahlen.

Das Finanzamt rechnete die übernommenen Instandhaltungsaufwendungen beim Gewerbeertrag der GmbH hinzu und erhielt hierfür zunächst grünes Licht vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Der BFH folgte dieser Einschätzung nun und wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Die Bundesrichter verwiesen auf die frühere höchstrichterliche Rechtsprechung, die zur Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen vor der Unternehmensteuerreform 2008 ergangen war. Hiernach muss der Begriff der Miet- und Pachtzinsen wirtschaftlich verstanden werden, so dass auch mieterseitig getragene Instandhaltungskosten zu erfassen sind, die nach dem gesetzlichen Lastenverteilungssystem eigentlich vom Vermieter getragen werden müssten. Nach Ansicht des BFH kann diese Rechtsprechung auch auf die Rechtslage ab dem Jahr 2008 übertragen werden.

Das könnte Sie interessieren

23Okt.2018

Gewerbeertrag: Hinzurechnungen von Mietzinsen und Lizenzgebühren sind verfassungskonform

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer muss der Gewinn aus Gewerbebetrieb um bestimmte Hinzurechnungen erhöht werden, um zuvor abgesetzte Beträge gewerbesteuerrechtlich teilweise ...

Mehr erfahren
23Sept.2019

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Gehört die vom Mieter gezahlte Grundsteuer zu den Miet- und Pachtzinsen?

Zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird der Gewinn eines Gewerbebetriebs korrigiert: um Kürzungen vermindert und um Hinzurechnungen erhöht. Erst dieser Gewerbeertrag ist dann ...

Mehr erfahren
15Aug.2019

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Müssen auch Nebenkosten von Leasingverträgen einbezogen werden?

Wenn Sie ein Wirtschaftsgut leasen, können Sie die Leasingraten in Ihrer Gewinnermittlung als Aufwendungen berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die ...

Mehr erfahren
28Mai2015

Negative Hinzurechnung: Gewerbesteuerminderung durch Verlustanteil einer stillen Gesellschaft

Gewerbesteuer ist für Sie als Unternehmer in den vergangenen Jahren immer interessanter geworden. Denn einerseits steigen die Steuersätze kontinuierlich und können somit ...

Mehr erfahren
28Mai2015

Negative Hinzurechnung: Gewerbesteuerminderung durch Verlustanteil einer stillen Gesellschaft

Gewerbesteuer ist für Sie als Unternehmer in den vergangenen Jahren immer interessanter geworden. Denn einerseits steigen die Steuersätze kontinuierlich und können somit ...

Mehr erfahren
26Juni2019

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Keine Berücksichtigung von Messeständen

Die Gewerbesteuer ist für Gewerbetreibende ein wesentlicher Kostenfaktor: Bei Kapitalgesellschaften ist die Gewerbesteuer in der Regel sogar höher als die Körperschaftsteuer. ...

Mehr erfahren