Am 13.07.2016 hat die Bundesregierung ein gesetzliches Maßnahmenpaket gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs sollen der Tendenz ein Ende setzen, dass multinationale Unternehmen im Vergleich zu vorwiegend national tätigen Firmen die Unterschiede zwischen den Steuersystemen einzelner Länder ausnutzen und so ihre Steuerlast auf ein Minimum senken.
Dazu soll sich die Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen in den Staaten verbessern, in denen die Konzerne tätig sind. Letztere sollen zu diesem Zweck ab 2017 einen Überblick über ihre weltweiten wirtschaftlichen Aktivitäten sowie ihre Steuerzahlungen an die Finanzverwaltungen übermitteln.
Ferner will der Gesetzgeber einige Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), die für Steuerpflichtige günstig sind, ab 2017 für nicht anwendbar erklären - unter anderem die folgenden:
Im Jahr 2014 hatte der BFH entschieden, dass Gewinnausschüttungen aus verbundenen Unternehmen (sog. Organschaftsfälle) nicht nur eine 95%-ige, sondern eine komplette Freistellung von der Gewerbesteuer genießen. Durch eine neue Regelung im Gewerbesteuergesetz soll diese Verbesserung künftig rückgängig gemacht werden.
Um die Nichtbesteuerung bestimmter Einkünfte von in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen zu verhindern, machen die Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellung ausländischer Einkünfte davon abhängig, ob diese im anderen Staat besteuert werden. Diese Regelung soll künftig auch dann gelten, wenn die Einkünfte im anderen Staat nur teilweise nicht besteuert werden. Dann soll die Besteuerung in dem Umfang erfolgen, in dem die Einkünfte im anderen Staat nicht besteuert wurden.
Der Gesetzentwurf wird demnächst im Bundestag beraten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.