Nahrungsergänzungsmittel

Anti-Kater-Werbung untersagt

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
11 Dez. 2024

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass Mineralstofftabletten nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ beworben werden dürfen. Dies verstoße gegen die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung, so das Gericht. Die Lebensmittel-Informationsverordnung verbietet es, Lebensmitteln (oder Nahrungsergänzungsmitteln) Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben.

Das OLG stellte in diesem Zusammenhang klar, dass die mit übermäßigem Alkoholkonsum verbundenen Symptome - gemeinhin als „Kater“ bezeichnet  durchaus als Krankheit im Sinne der Verordnung einzustufen seien. Diese weite Auslegung des Krankheitsbegriffs soll verhindern, dass Lebensmittel als Ersatz für Arzneimittel angesehen und ohne ausreichende Aufklärung verwendet werden. Laut Gericht sind Angaben, die darauf hinweisen, dass ein Lebensmittel Kater-Symptome lindern oder vorbeugen könnte, daher unzulässig.

Im Besprechungsfall hatte ein Händler auf Amazon Mineralstofftabletten unter dem Namen „Anti-Kater“ beworben. Der Kläger, der gegen diese Werbung vorging, argumentierte, dass die Angabe Verbraucher irreführen und den Eindruck erwecken könne, die Tabletten hätten eine medizinische Wirkung. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an und untersagte die Werbung.

Hinweis: Die Entscheidung des OLG könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung der Lebensmittelwerbung haben. Sie verdeutlicht, wie strikt die EU-Verordnungen ausgelegt werden, um Verbraucher vor irreführenden Gesundheitsversprechen zu schützen.