Neue Beitragsgrenzen

Höhere Sozialbeiträge für Besserverdiener

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
19 Juni 2025

Das Bundeskabinett hat am 08.10.2025 die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung beschlossen. Gutverdiener müssen dadurch ab dem 01.01.2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen, während Normalverdiener und ihre Arbeitgeber von der Änderung nicht betroffen sind. Die Anpassung der Rechengrößen orientiert sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahrs und soll sowohl die Finanzierung der Sozialversicherungen sichern als auch das Leistungsniveau stabil halten. Hintergrund ist die Absicherung der Systeme gegen eine Verschiebung der Kostenlast auf niedrigere Einkommen.

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von bisher 5.512,50 € auf 5.812,50 € pro Monat. Das diese Grenze übersteigende Einkommen bleibt beitragsfrei. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, von 6.150 € auf 6.450 € im Monat angehoben. Arbeitnehmer, die bis zur neuen Grenze verdienen, müssen künftig mehrere Hundert Euro pro Jahr mehr für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Auch in der Rentenversicherung steigen die Obergrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenze wird von 8.050 € auf 8.450 € pro Monat erhöht. Ab dieser neuen Grenze müssen auf weitere Einkommen zusätzliche Beiträge entrichtet werden. Das Durchschnittsentgelt zur Berechnung der Rentenpunkte wird 2026 vorläufig auf 51.944 € festgesetzt (2025: 50.493 €).

Die Erhöhung richtet sich nach der Lohnentwicklung. So sollen Spitzenverdiener weiterhin angemessen zur Sozialversicherung beitragen und auch ihre Rentenansprüche sollen steigen. Kritik kommt vom Verband der Privaten Krankenversicherung, da die Empfänger hoher Einkommen deutlich mehr zahlen und der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert wird. Für die Mehrheit unterhalb der bisherigen Grenzen ändert sich nichts.

Hinweis: Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen reagiert die Bundesregierung auf die steigenden Löhne und auf die finanziellen Herausforderungen der Sozialversicherungssysteme. Gutverdiener werden ab 2026 spürbar stärker belastet, während die Sozialabgaben für Durchschnittsverdiener stabil bleiben sollen.

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