Gute Nachrichten für alle Vertragsärzte, die die Prozesse für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das eRezept noch nicht final implementiert haben. Denn mit einer neuen Richtlinie hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) festgelegt, dass Vertragsärzte ihre etablierten Prozesse bis zum 30.06.2022 weiter nutzen und Krankschreibungen und Rezepte in Papierform ausstellen dürfen.
Hinweis: Die neue Richtlinie soll vor allem einen reibungslosen Praxisbetrieb zu Jahresbeginn ermöglichen.
Zuvor war als Frist der 01.01.2022 festgelegt gewesen. Jedoch ist laut BKV bereits absehbar, dass die Frist nicht von allen Arztpraxen eingehalten werden kann. Frühestens Mitte 2022 kann davon ausgegangen werden, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und eRezept flächendeckend im Einsatz sein werden, so die Einschätzung der KBV. Ein reibungsloser Übergang zu den neuen digitalen Prozessen soll nun dank der Fristverlängerung möglich sein.
Hinweis: Als Arzt sind Sie weiterhin aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Komponenten zu bestellen - wie einen KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis.
KBV, Richtlinie vom 04.11.2021; www.kbv.de