Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst bundesweit über 13.000 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler mit Schaden bestätigt. In jedem fünften Fall war der Fehler die Ursache für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst am 17.08.2023 veröffentlicht hat. Zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich laut aktueller Jahresstatistik auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen.
Um die Patientensicherheit zu verbessern, sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen sowie unbeabsichtigt zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen (sog. Never Events) verpflichtend gemeldet werden. Diese Schadensereignisse tauchen jedes Jahr in der Begutachtungsstatistik der Medizinischen Dienste auf, obwohl die Risiken bekannt sind und geeignete Präventionsmaßnahmen verfügbar wären. Es zeigt sich daher, dass Risiken im Versorgungsprozess bestehen und die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort unter Umständen unzureichend sind. Für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen sind daher die Never Events besonders wichtig. In vielen anderen Ländern werden sie bereits für die Prävention erfolgreich genutzt.
In der aktuellen Jahresstatistik sind ebenfalls Behandlungsfehler nach einzelnen Fachgebieten aufgeführt. Danach betreffen 30,3 % der Vorwürfe Behandlungsfehler in der Orthopädie und Unfallchirurgie, 12,2 % die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, jeweils knapp 9 % die Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie. Rund 8 % entfielen auf die Zahnmedizin und 6 % auf die Pflege. 26 % der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere Fachgebiete.
Hinweis: Im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen begutachtet der Medizinische Dienst Vorwürfe zu Behandlungsfehlern. Dabei wird geprüft, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard durchgeführt wurde. Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, wird begutachtet, ob der Schaden durch einen Fehler verursacht wurde. Nur dann bestehen Schadensersatzansprüche.