Notleidende Gesellschafterdarlehen

Abzug von Refinanzierungszinsen im Fokus

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
20 Jan. 2019

Nimmt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, der zu mindestens 10 % an deren Stammkapital beteiligt ist, ein Darlehen bei einer Bank auf, um ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen an die Kapitalgesellschaft auszureichen, sind die Schuldzinsen für das Refinanzierungsdarlehen grundsätzlich durch die Erträge aus dem Gesellschafterdarlehen veranlasst und können daher als Werbungskosten bei den (tariflich besteuerten) Kapitaleinkünften des Gesellschafters abgezogen werden. Das im Bereich der Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenabzugsverbot greift in diesem Fall nicht. Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs gelten diese Grundsätze auch, wenn die Kapitalgesellschaft die geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Gesellschafterdarlehen nicht erbringt.

Die Schuldzinsen aus dem Refinanzierungsdarlehen können jedoch später unter das Werbungskostenabzugsverbot für Kapitaleinkünfte fallen, wenn ein Wechsel des Veranlassungszusammenhangs eintritt. Das heißt konkret: Verzichtet der Gesellschafter gegenüber der Kapitalgesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen gegen Besserungsschein, kann dieser Schritt bewirken, dass die Schuldzinsen für das Refinanzierungsdarlehen (bis zum Eintritt des Besserungsfalls) nicht mehr durch die Kapitalerträge aus dem Gesellschafterdarlehen, sondern fortan durch die Beteiligungserträge veranlasst sind. Dieser Wechsel tritt insbesondere ein, wenn der Gesellschafter durch seinen Verzicht auf Zins- und Tilgungsansprüche aus dem Gesellschafterdarlehen die Eigenkapitalbildung und Ertragskraft der Gesellschaft stärken möchte.

Hinweis: Die durch Beteiligungserträge veranlassten Refinanzierungszinsen können zumindest zu 60 % abgezogen werden, wenn der (unternehmerisch beteiligte) Gesellschafter spätestens mit Abgabe seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr des Forderungsverzichts die Anwendung des sogenannten Teileinkünfteverfahrens für die Dividende aus der Kapitalgesellschaft und die damit zusammenhängenden Werbungskosten beantragt.

Das könnte Sie interessieren

05Feb.2019

Rangrücktritt: Passivierung einer Verbindlichkeit wegen wirtschaftlicher Belastung

Bei vielen Kapitalgesellschaften stellen Gesellschafterdarlehen einen wesentlichen Finanzierungsbaustein dar. Für die GmbH hat dies unter anderem den materiellen Vorteil, ...

Mehr erfahren
27Nov.2018

Rangrücktritt: Achtung bei Formulierungen in Standardverträgen

Im mittelständischen Bereich werden Kapitalgesellschaften in den meisten Fällen nur mit dem gesetzlich notwendigen Eigenkapital ausgestattet. Darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf ...

Mehr erfahren
30Mai2019

Ausländische Gesellschaft: Kürzung der Gewerbesteuer, wenn der Geschäftsführer im Inland lebt?

Bei der Gewerbesteuer gibt es sogenannte Hinzurechnungen und Kürzungen. Durch diese wird der vorher ermittelte Gewerbeertrag angepasst. So sind zum Beispiel Gewinne aus Anteilen ...

Mehr erfahren
02Juni2015

Einlagenrückzahlung: Abgrenzung zur Rückzahlung von Nennkapital

Zahlt eine Kapitalgesellschaft Ausschüttungen an ihre Gesellschafter, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob diese Ausschüttungen durch Gewinne der Gesellschaft finanziert ...

Mehr erfahren
02Juni2015

Einlagenrückzahlung: Abgrenzung zur Rückzahlung von Nennkapital

Zahlt eine Kapitalgesellschaft Ausschüttungen an ihre Gesellschafter, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob diese Ausschüttungen durch Gewinne der Gesellschaft finanziert ...

Mehr erfahren
04Feb.2018

Erdiente Pensionsansprüche: Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers löst Lohnzufluss aus

Verzichtet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser gegenüber auf eine Forderung, kann es dadurch im Wege einer sogenannten verdeckten Einlage zum Zufluss von ...

Mehr erfahren