Personengesellschaften

BFH erleichtert gewinnneutrale Realteilung

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
16 Mai 2016

Wird eine Gesellschaft aufgelöst, führt die Betriebsaufgabe für die Gesellschafter regelmäßig zu einer Gewinnrealisierung und somit zu Mehrsteuern. Dieser Effekt kann durch eine sogenannte Realteilung verhindert werden, bei der die bisherigen Gesellschafter das Betriebsvermögen der Gesellschaft unter sich aufteilen und in ihr Betriebsvermögen überführen. Bislang ging der Bundesfinanzhof (BFH) davon aus, dass die Realteilung eine Beendigung der Gesellschaft voraussetzt.

In einem neuen Urteil hat der BFH seine restriktive Entscheidungspraxis gelockert und entschieden, dass die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft auch vorliegen kann, wenn nur ein Gesellschafter ausscheidet und die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird.

Im vorliegenden Fall war eine Partnerin aus einer Freiberuflersozietät ausgeschieden und hatte dafür im Gegenzug eine Niederlassung in einer anderen Stadt erhalten, die sie selbst zuvor bereits geleitet hatte. Die verbliebenen Partner der Sozietät führten die Hauptniederlassung unter der bisherigen Bezeichnung weiter. Nach Ansicht des BFH wurde mit diesem Vorgang eine Teilbetriebsübertragung verwirklicht, die im Rahmen einer Realteilung grundsätzlich gewinnneutral erfolgen konnte. Die Realteilung bezweckt, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungsvorgänge steuerlich nicht zu belasten, wenn die Besteuerung der stillen Reserven des Betriebs sichergestellt ist. Dies trifft nach Gerichtsmeinung nicht nur auf die Auflösung einer Gesellschaft zu, sondern auch auf das Ausscheiden eines Gesellschafters.

Das könnte Sie interessieren

29Juni2015

Realteilung: Muss die Gesellschaft ihre Tätigkeit einstellen?

Wenn bei der Auflösung einer Personengesellschaft jeder der Gesellschafter einen Teil des Gesellschaftsvermögens übernimmt und damit ein Einzelunternehmen fortführt, spricht ...

Mehr erfahren
26Feb.2019

Realteilung: Aktualisierung der Verwaltungsmeinung

Wenn Personengesellschafter sich streiten und die Personengesellschaft auflösen, werden die Wirtschaftsgüter oftmals untereinander aufgeteilt. Handelt es sich um eine gewerblich ...

Mehr erfahren
20Dez.2017

Verdeckte Gewinnausschüttung: Auch ehemalige Gesellschafter können Empfänger einer Vorteilszuwendung sein

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der Regel vor, wenn ein Gesellschafter zu Lasten der Gesellschaft, an der er beteiligt ist, bereichert wird und die Bereicherung ...

Mehr erfahren
24Jan.2019

Bürgschaftsinanspruchnahme: Gesellschaftereinlage führt zu nachträglichen Anschaffungskosten

Hat sich ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten seiner Gesellschaft verbürgt und leistet er eine Einmalzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seiner ...

Mehr erfahren
17Dez.2015

Organschaft: BMF äußert sich zur atypisch stillen Gesellschaft

Neben „regulären“ Gesellschaftern ist es auch möglich, dass sich stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft beteiligen. Diese leisten einen Gesellschafterbeitrag ...

Mehr erfahren
16März2016

Stille Gesellschaft: Ohne ausreichendes Risiko sind die Gesellschafter nur Kapitalanleger

Haben Sie schon einmal daran gedacht, einem Bekannten Geld für seine unternehmerische Tätigkeit zu leihen? Vielleicht hat er Ihnen eine Gewinnbeteiligung zugesichert? Eine ...

Mehr erfahren