Die Arbeit von Pflegekräften ist eine tragende Säule des Gesundheitssystems. Das sollte sich auch im Lohn widerspiegeln. Die von der Bundesregierung einberufene Pflegekommission hat sich daher einstimmig für eine weitere Anhebung der Mindestlöhne in der Altenpflege ausgesprochen.
Bis zum 01.07.2025 sollen die Mindestlöhne in zwei Schritten steigen. Das teilten das Bundesgesundheitsministerium sowie das Bundesarbeitsministerium mit. Wie bereits in vergangenen Beschlüssen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Geplant ist, für Pflegehilfskräfte eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15,50 € ab 01.05.2024 sowie auf 16,10 € ab 01.07.2025 vorzunehmen. Für qualifizierte Pflegekräfte ist eine Anhebung auf 16,50 € ab 01.05.2024 und auf 17,35 € ab 01.07.2025 vorgesehen. Pflegefachkräfte sollen ab 01.07.2024 19,50 € und ab 01.07.2025 20,50 € erhalten.
Die Pflegekommission empfiehlt außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr bei einer Fünftagewoche. Dabei hat sich die Pflegekommission für eine Laufzeit bis 30.06.2026 ausgesprochen.
Hinweis: In Deutschland arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die geplante Erhöhung der Mindestlöhne ist zu begrüßen und bildet einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte.