Progressionsvorbehalt

Kurzarbeitergeld erhöht die Steuerlast des Arbeitnehmers

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
26 Apr. 2017

Wenn eine Firma einen erheblichen Auftragsrückgang verzeichnet, kann sie für Teile der Belegschaft die sogenannte Kurzarbeit anordnen, so dass die betroffenen Arbeitnehmer vorübergehend weniger oder gar nicht arbeiten. Um den daraus resultierenden Verdienstausfall zumindest teilweise auszugleichen, wird den Arbeitnehmern für diese Zeit von der Bundesagentur für Arbeit häufig Kurzarbeitergeld gezahlt. Diese Lohnersatzleistung ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Einkommensteuersatz, der für das übrige (steuerpflichtige) Einkommen des Arbeitnehmers gilt.

Beispiel: Ein lediger kinderloser Metallarbeiter bezog im Jahr 2016 temporär Kurzarbeitergeld von 5.000 €; sein zu versteuerndes Einkommen betrug 20.000 €. Bei der Ermittlung des anzuwendenden Einkommensteuersatzes legte das Finanzamt ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 € zugrunde, so dass sich ein durchschnittlicher Steuersatz von 15,83 % ergab. Dieser Satz wird auf das zu versteuernde Einkommen von 20.000 € angewandt. Ohne Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes läge der Steuersatz bei nur 12,80 %. Dieser Steuersatzsprung führt dazu, dass die Einkommensteuer auf das steuerpflichtige Einkommen um 605 € höher ausfällt.

Hinweis: Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, sollten sich also rechtzeitig Geld für etwaige Steuernachzahlungen beiseitelegen. Beziehen sie Kurzarbeitergeld von mehr als 410 €, sind sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern gilt dieser Betrag nicht pro Person, sondern pro Paar.

Das könnte Sie interessieren

17Juli2020

Kurzarbeitergeld: Arbeitnehmer sollten Progressionsvorbehalt einkalkulieren

Aufgrund der Corona-Krise sind viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit tätig. Das Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. ...

Mehr erfahren
24Nov.2020

Kurzarbeitergeld: Wann Arbeitnehmer mit Steuererstattungen rechnen können

In Zeiten der Corona-Pandemie sind Millionen Arbeitnehmer in Deutschland von Kurzarbeit betroffen. Ihr bezogenes Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem ...

Mehr erfahren
16Juni2020

Corona-Krise: Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bleiben bis 1.500 € steuerfrei

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft bislang bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei als Unterstützungsleistung wegen Hilfsbedürftigkeit zuwenden (z.B. ...

Mehr erfahren
18Mai2020

Corona-Krise: Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

Keine Frage, die Verbreitung des Corona-Virus stellt die deutsche Wirtschaft vor erhebliche konjunkturelle Herausforderungen. Erkrankungen oder Quarantäne von Beschäftigten ...

Mehr erfahren
04Jan.2018

Insolvenzgeld: Empfänger müssen erhöhten Einkommensteuersatz einkalkulieren

Große Unternehmensinsolvenzen wie die der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft Air Berlin im Jahr 2017 rücken die Frage nach der Besteuerung von Insolvenzgeld in den ...

Mehr erfahren
23Juli2018

Ausstieg aus „teurer“ Altersversorgung: Wechselprämie des Arbeitgebers unterliegt ermäßigtem Steuersatz

Mit steigendem Einkommen klettert auch der Einkommensteuersatz des Steuerzahlers - bei Spitzenverdienern auf bis zu 45 %. Um die steuererhöhende Progressionswirkung abzuschwächen, ...

Mehr erfahren