Rechnungssprache

Darf bei grenzüberschreitenden Geschäften nicht vorgeschrieben werden

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
20 Aug. 2016

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich darüber entschieden, ob eine belgische Gesetzesvorschrift zur Rechnungserstellung im Einklang mit dem europäischen Recht steht. In Belgien gibt es nämlich eine Regelung, nach der Unternehmer mit Sitz im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs ihre Rechnungen auf Niederländisch ausstellen müssen. Dies gilt auch für solche Rechnungen, die internationale und damit grenzüberschreitende Geschäfte betreffen.

In dem Streitfall hatte ein im niederländischen Sprachgebiet ansässiges belgisches Unternehmen einen Vertrag mit einem italienischen Unternehmen abgeschlossen. Das belgische Unternehmen hatte Zahlungsforderungen gegen den italienischen Vertragspartner in Höhe von 230.000 €. Es stellte mehrere Rechnungen aus, die im Wesentlichen einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Italienisch abgefasst waren. Der Vertragspartner berief sich allerdings auf die belgische Regelung, nach der solche Rechnungen nichtig seien, wenn sie nicht in belgischer Sprache abgefasst sind.

Der EuGH hat nun aber entschieden, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt. Zumindest bei grenzüberschreitenden Geschäften muss es möglich sein, Rechnungen auch in einer anderen Sprache zu erstellen.

Hinweis: Die deutsche Finanzverwaltung lässt Rechnungen übrigens auch in anderen Sprachen zu.

Das könnte Sie interessieren

30März2020

Europäischer Gerichtshof: Steuerbefreiung von Kostenteilungszusammenschlüssen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur steuerlichen Behandlung von Zusammenschlüssen von Personen zur Kostenteilung, die Leistungen auch an Nichtmitglieder erbringen, ...

Mehr erfahren
24Nov.2015

Umsatzsteuerfreiheit: Jetzt nutzen auch die belgischen Truppen eine Visa-Karte

Für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durch NATO-Streitkräfte in Deutschland gilt eine besondere Steuerbefreiung. Dies ergibt sich aus dem Zusatzabkommen zum sogenannten ...

Mehr erfahren
21März2019

Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug ohne Vorlage von Rechnungen?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Vorlage von Rechnungen für den Vorsteuerabzug nicht zwingend erforderlich ist.Bei einem ...

Mehr erfahren
04Nov.2016

Rechnungsberichtigung: Europäischer Gerichtshof erkennt Rückwirkung an

Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich - diese Grundregel sollte jeder Unternehmer kennen. In der Hektik des Unternehmensalltags rutscht jedoch ...

Mehr erfahren
23Apr.2017

Vorsteuerabzug: Berichtigung von Rechnungsangaben auch rückwirkend möglich

Im Herbst letzten Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Korrektur einer Rechnung beim Vorsteuerabzug zurückwirkt. Dieses Urteil des EuGH ...

Mehr erfahren
03Mai2017

Rechnungsberichtigung: Keine Rückwirkung bei falscher Angabe des Leistungsempfängers

Kaum ein anderes umsatzsteuerliches Thema beschäftigt die Gerichte zurzeit mehr als die Rückwirkung der Rechnungsberichtigung. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen ...

Mehr erfahren