Zum 01.06.2025 treten neue Regelungen in der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln in Kraft. Diese basieren auf einem abgeschlossenen Schiedsverfahren zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband. Die Regelungen sollen vor allem die bürokratische Belastung für Apotheken, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige deutlich reduzieren.
Hinweis: In Deutschland erhalten rund 3,8 Mio. Menschen, die zu Hause gepflegt werden, regelmäßig Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Apotheken übernehmen dabei sowohl die Versorgung als auch die Beratung dieser Patienten.
Durch die neuen Rahmenbedingungen sind Pflegekassen künftig verpflichtet, Apotheken umgehend zu informieren, wenn Versicherte einen anderen Leistungserbringer wählen. Dies soll das Ausfallrisiko für Apotheken reduzieren und die Planungssicherheit erhöhen. Zudem entfallen umfangreiche bürokratische Vorgaben im Abrechnungsverfahren. Diese können künftig durch digitale Prozesse ersetzt werden. Auch die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags ist nun kostenfrei - weder die Pflegekassen noch deren Dienstleister dürfen hierfür Gebühren erheben. Rechnungskorrekturen werden ebenfalls vereinfacht und transparenter gestaltet.
Hinweis: Die neuen Regelungen sorgen insgesamt für verschlankte Prozesse, weniger Papieraufwand und klare, faire Zuständigkeiten. Für Apotheken bedeutet dies mehr Zeit für die qualifizierte Betreuung der Versicherten - ein wichtiger Schritt angesichts des wachsenden Bedarfs durch den demografischen Wandel.