Seeschiff- und Luftfahrt
Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Umsätzen der Seeschiff- und Luftfahrt veröffentlicht. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sind in diesem Zusammenhang um die Steuerbefreiung dieser Umsätze angepasst worden.
Bereits im Oktober 2017 hatte sich das BMF mit der Frage der Steuerbefreiung für Umsätze in der Seeschiff- und Luftfahrt beschäftigt. Im Fokus des damaligen Schreibens standen die Steuerbefreiungen für bestimmte Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladedienstleistungen), die an den Verfügungsberechtigten dieser Ladung (z.B. deren Ausführer oder Einführer) erbracht wurden. Aufgrund zahlreicher Zweifelsfragen aus der Praxis, die nach Veröffentlichung des damaligen Schreibens laut geworden sind, ist nunmehr der Umsatzsteuer-Anwendungserlass erneut angepasst worden.
Hinweis: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie von der Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses betroffen sind, sprechen Sie uns an.
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