Sicherungsübereignung

Bei Verwertung durch die Bank Differenzbesteuerung möglich

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
08 Feb. 2017

Bei der sogenannten Differenzbesteuerung handelt es sich um eine Sonderregelung für die Lieferung beweglicher Gegenstände, die ohne Umsatzsteuer angekauft wurden (z.B. von Privatpersonen). Werden diese wieder verkauft, bemisst sich der Umsatz nach dem Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Nur für diese Marge muss der Verkäufer Umsatzsteuer abführen.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) weist darauf hin, dass die Differenzbesteuerung auch bei sicherungsübereigneten Gegenständen angewendet werden kann. Werden zum Beispiel betriebliche Fahrzeuge als Sicherheit für einen Kredit zur Sicherung übereignet, kann die Sonderregelung greifen. Sofern die Bank die Fahrzeuge verwertet, sind unterschiedliche Dinge zu beachten.

Bei der Verwertung von Sicherungsgut durch eine Bank geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Kreditnehmer eine Lieferung an die Bank tätigt. Es liegt demnach ein normaler Umsatz des Unternehmens vor. Die Differenzbesteuerung kommt für diesen Umsatz nur dann in Betracht, wenn das Unternehmen das Sicherungsgut - etwa ein Fahrzeug - bereits ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erworben hat. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder bereits differenzbesteuert angekauft wurde.

Die OFD weist ferner darauf hin, dass der Unternehmer eine Rechnung ausstellen muss, die folgende Angabe enthält: „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“. In der Rechnung darf keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Sofern die Bank über die Verwertung eine Gutschrift erteilt, muss diese ebenfalls den Hinweis auf die Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände enthalten.

Hinweis: Schon beim Abschluss des Kreditvertrags sollte eine Regelung über die Differenzbesteuerung getroffen werden. Es empfiehlt sich daher, von Anfang an darauf zu achten, wie die Bank das Sicherungsgut verwerten wird.

Das könnte Sie interessieren

05März2017

Differenzbesteuerung: Günstige Besteuerung beim Ausschlachten von Schrottautos?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Umsatzbesteuerung der Verwertung von Altfahrzeugen (sogenanntes Ausschlachten) auseinandergesetzt. Dabei hat er eine äußerst ...

Mehr erfahren
14Sept.2019

Differenzbesteuerung: BMF nimmt Stellung

Der Bundesfinanzhof (BFH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben bereits im Jahr 2017 zur Anwendung der Differenzbesteuerung Stellung genommen. Das Bundesfinanzministerium ...

Mehr erfahren
17Mai2019

Europäischer Gerichtshof: Überlassung von Ferienwohnungen zum ermäßigten Steuersatz?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aktuell zum Anwendungsbereich der Sonderregelung für Reiseleistungen Stellung genommen. In diesem Fall beantwortet der EuGH zwei Fragen ...

Mehr erfahren
14Sept.2015

Differenzbesteuerung: Im Zweifel trägt der Wiederverkäufer die Beweislast

Vor allem beim Handel mit Gebrauchtwagen wird eine besondere Form der Umsatzbesteuerung angewendet: die sogenannte Differenzbesteuerung. Diese setzt in erster Linie voraus, ...

Mehr erfahren
22Apr.2020

Kleinunternehmerregelung bei Differenzbesteuerung: Umsatzgrenzen beziehen sich auf Gesamteinnahmen

Sind Unternehmer als sogenannte Wiederverkäufer tätig, weil sie gewerbsmäßig mit Gebrauchsgegenständen handeln oder diese im eigenen Namen öffentlich versteigern, können ...

Mehr erfahren
17Nov.2016

Differenzbesteuerung: Ermittlung des Gesamtumsatzes für die Kleinunternehmerregelung

Vor allem im Gebrauchtwagenhandel wird die sogenannte Differenzbesteuerung angewendet. Bei dieser unterliegt nicht der gesamte Verkaufspreis, sondern lediglich die Marge der ...

Mehr erfahren