Steuerhinterziehung

Berufsunwürdiges Verhalten durch Steuerhinterziehung rechtfertigt Entzug der Approbation

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
11 Okt. 2017

Bei der Entscheidung über den Approbationswiderruf können die Feststellungen eines zuvor ergangenen Strafurteils berücksichtigt werden, sofern keine gewichtigen Anhaltspunkte gegen ihre Richtigkeit sprechen. Steuerhinterziehung kann die Berufsunwürdigkeit begründen.

Ein Zahnarzt wendete sich gegen den Widerruf seiner Approbation. Er war wegen Steuerhinterzie-hung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte Einkommensteuer von mindestens 59.568 Euro zzgl. Solidaritätszuschlägen von 3.256 Euro hinterzo-gen. Mit Bescheid vom 25.09.2013 war seine Approbation widerrufen worden.

Das Gericht befand, dass es sich bei der Steuerhinterziehung um ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne der Rechtsprechung handelt. Eine Berufsunwürdigkeit sei deshalb begründet. Der Zahnarzt hatte über einen langen Zeitraum Einnahmen aus seiner Tätigkeit nicht vollständig erklärt und Ausgaben im großem Umfang zu Unrecht als Betriebsausgaben erklärt sowie die Erklärung von Kapitaleinkünften unterlassen.

Eine solche Steuerhinterziehung ist eine schwere Straftat, die jedenfalls mittelbar in Zusammenhang mit dem Beruf des Klägers steht. Insbesondere sprächen dafür nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beharrlichkeit des Fehlverhaltens und das Ausmaß des Schadens. Ein Gewinnstreben um jeden Preis stehe in einem unauflösbaren Widerspruch zum Bild des helfenden Zahnarztes, der seinen Beruf gewissenhaft und nach den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit ausübt (§ 2 Abs. 2 Buchst. a der Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte).

VGH Bayern, Beschl. v. 28.11.2016 - 21 ZB 16.436

Das könnte Sie interessieren

24Apr.2018

Steuerhinterziehung im Erbfall: Arm des Finanzamts reicht auch bei Miterben zehn Jahre zurück

Steuerbescheide dürfen nicht mehr geändert werden, wenn die Festsetzungsfrist von regulär vier Jahren abgelaufen ist. Liegt ein Fall von Steuerhinterziehung vor, gilt eine ...

Mehr erfahren
27Apr.2016

Stiftung zur Steuerhinterziehung: Ohne Schenkung keine Rückschenkung

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine meist generationenübergreifende Straftat. Häufig bleibt sie lange Zeit unentdeckt und hat - was die meisten Steuerflüchtlinge ...

Mehr erfahren
09Jan.2019

Steuerhinterziehung: Widerruf der Approbation als Zahnarzt

Bei der Entscheidung über einen Approbationswiderruf können die Feststellungen eines zuvor ergangenen Strafurteils berücksichtigt werden, sofern keine gewichtigen Anhaltspunkte ...

Mehr erfahren
01Aug.2017

Steuerhinterziehung: Gesetzgeber erschwert Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen

Als Reaktion auf die Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers im April 2016 hat der Gesetzgeber mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz mehrere Maßnahmen verabschiedet, ...

Mehr erfahren
08Mai2016

Eigenheimzulage: Erschleichen der Leistung durch unrichtige Angaben ist keine Steuerhinterziehung

Wie weit darf der Arm des Finanzamts zurückreichen, um eine erschlichene Eigenheimzulage zurückzufordern? Mit dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt ...

Mehr erfahren
23März2016

US-Steuerabkommen: Verfahren zum automatischen Informationsaustausch erhält Detailkonturen

Bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung im internationalen Kontext arbeiten Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika eng zusammen; das Abkommen zur Umsetzung ...

Mehr erfahren