Das Bundeskabinett hat am 13.03.2024 das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Das Gesetz soll die Bürokratielast für Unternehmer reduzieren, die Digitalisierung vorantreiben sowie Melde- und Informationspflichten verringern. Vorgesehen sind unter anderem die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen sowie Vereinfachungen im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht. Die Gesamtentlastung soll bei weit über 1 Mrd. € liegen. Folgende Neuerungen sind vorgesehen:
Hinweis: Das BEG IV soll voraussichtlich Ende Juni 2024 vom Bundestag beschlossen und nach der parlamentarischen Sommerpause vom Bundesrat bestätigt werden. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch weitere Entlastungsmaßnahmen ergänzt werden.