„Steuerzahlergedenktag“

Steuerzahlerbund kritisiert hohe Abgabenlast von 54,6 %

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
17 Sept. 2017

Bis zum 19.07.2017 um 3:27 Uhr haben deutsche Steuerzahler nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) allein für den Staatssäckel gearbeitet - erst ab diesem Zeitpunkt fließt ihr Einkommen für 2017 in ihre eigene Tasche.

Damit liegt die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote für 2017 bei voraussichtlich 54,6 %, so dass von einem verdienten Euro nur 45,4 Cent zur freien Verfügung des Steuerzahlers übrigbleiben. Der BdSt kritisiert, dass diese Abgabenquote so hoch wie noch nie ausfällt. Ursächlich für die hohe Belastung ist nach Verbandssicht, dass die gute Lohn- und Einkommensentwicklung die Bürger aufgrund des progressiv ansteigenden Einkommensteuertarifs in immer höhere Steuersätze treibt. Um dieser heimlichen Steuererhöhung zu begegnen, formuliert der BdSt drei Lösungsvorschläge:

  • Reform des Einkommensteuertarifs: Der BdSt fordert einen flacheren Anstieg des Einkommensteuertarifs und einen Spitzensteuersatz, der erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 € greift. Zudem sollte der Tarif jährlich an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden („Tarif auf Rädern“).

  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Der Verband wiederholt seine Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags bis Ende 2019. Aufgrund der hohen Steuereinnahmen in diesem Jahr sei dieser Schritt finanzierbar, ohne die „schwarze Null“ im Bundeshaushalt zu gefährden.

  • Wohnkosten senken: Der BdSt kritisiert, dass das Wohnen in Deutschland aufgrund hoher Stromnebenkosten, steigender Müllgebühren und hoher Grund- und Grunderwerbsteuerbelastungen immer teurer wird. Der Staat sei aufgefordert, bessere steuerliche Rahmenbedingungen für das Wohnen zu schaffen.

Hinweis: Bei der Ermittlung des „Steuerzahlergedenktags“ werden nicht nur Steuern und Abgaben, sondern auch Quasi-Steuern wie der Rundfunkbeitrag, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, Sonderumlagen auf Strom sowie Konzessionsabgaben auf Strom, Gas und Wasser einbezogen. Das gesamte Aufkommen an Steuern, Quasi-Steuern und Zwangsbeiträgen zur Sozialversicherung wird ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt und ergibt schließlich die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote.

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