Stipendium

Ohne wirtschaftliche Belastung keine Werbungskosten

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
06 Dez. 2016

Wer für sein Studium oder auch nur für ein Auslandssemester ein Stipendium erhält, der darf sich glücklich schätzen. Doch wie bewertet das Finanzamt diesen „Glücksfall“? Eines vorweg: Die Zahlungen einer Gesellschaft wie etwa des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) für ein Stipendium sind steuerfrei. Doch bekanntlich hat jede Medaille zwei Seiten - so auch in einem Streitfall, der kürzlich vor dem Finanzgericht Köln (FG) verhandelt wurde.

Hier wollte ein Rechtsanwalt erhebliche (vorweggenommene) Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen: unter anderem ca. 18.000 € Studiengebühren für eine amerikanische Universität, Unterkunfts- und Reisekosten. Allerdings hatte er für dieses Auslandsstudium auch ein DAAD-Stipendium bezogen, das seine Studiengebühren abdeckte. Daher kürzte ihm das Finanzamt die Werbungskosten, indem es zuerst das Stipendium mit den Ausgaben verrechnete.

Das FG bestätigte diese Entscheidung. Denn bei den Ausgaben des Rechtsanwalts handelte es sich zwar unstrittig um Werbungskosten. Aber Werbungskosten können nur insoweit steuerlich abgezogen werden, als die entsprechenden Aufwendungen eine wirtschaftliche Belastung nach sich ziehen. Und eine solche Belastung lag bei dem klagenden Rechtsanwalt in Höhe der durch das Stipendium steuerfrei erstatteten Kosten nicht vor.

Selbst wenn man dieser Rechtsprechung widerspräche, käme kein Abzug in Betracht. Denn Aufwendungen, die mit steuerfreien Einkünften (im Streitfall mit dem Stipendium) zusammenhängen, sind sowieso nicht abziehbar.

Anders wäre der Sachverhalt beurteilt worden, wenn es sich bei dem Stipendium um ein Geschenk gehandelt hätte. Wenn der Rechtsanwalt das Geld beispielsweise von seinen Eltern erhalten hätte, wäre eine Anerkennung als Werbungskosten möglich gewesen. Denn ein Geschenk ist steuerrechtlich betrachtet eine freigebige Zuwendung, mit der der Beschenkte tun und lassen kann, was er will. Eine Gesellschaft wie der DAAD wendet ein Stipendium aber nicht freigebig zu, sondern entsprechend ihrer Satzung. Daher konnte das Stipendium auch nicht als Geschenk des DAAD qualifiziert werden.

Hinweis: Sie planen ein Auslandsstudium für sich oder Ihr Kind und wollen sich über die steuerrechtlichen Auswirkungen informieren? Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch.

Das könnte Sie interessieren

28Juni2019

Ausländische Gastärztin: Ohne Gegenleistung ist ein Stipendium nicht steuerbar

Sobald man in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, kann man davon ausgehen, dass sich das Finanzamt auch bald meldet, um Steuern einzufordern. In einem Fall aus Niedersachsen ...

Mehr erfahren
22Apr.2018

Auslandssemester: Wo ist die erste Tätigkeitsstätte?

Bei einem Vollzeitstudium wird die Universität in steuerlicher Hinsicht wie eine erste Tätigkeitsstätte behandelt. Konsequenz ist, dass die Fahrtwege zwischen Wohnung und ...

Mehr erfahren
12Nov.2018

Steuerfreie Stipendien: Wann Förderprogramme begünstigt sind

Nachwuchswissenschaftler können sich in Deutschland bei zahlreichen Stiftungen um Stipendien bemühen. Das Einkommensteuergesetz belässt derartige Zahlungen steuerfrei, ...

Mehr erfahren
27Juli2017

Verbilligte Vermietung: Achtung bei vorab entstandenen Werbungskosten

Eine Vermietungstätigkeit ist in der Regel mit Einkünften verbunden. Folglich erwartet das Finanzamt regelmäßig eine Erklärung der Einkünfte, um dementsprechend Steuern ...

Mehr erfahren
28Dez.2016

Beamtenanwärter: Ausbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar

Wer eine Ausbildung oder ein duales Studium bei einem Finanzamt aufnimmt, wird in ein Dienstverhältnis berufen und kann seine Ausbildungskosten als Werbungskosten bei seinen ...

Mehr erfahren
01Juli2017

Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Erstausstattung können in voller Höhe geltend gemacht werden

Kosten, die ein Angestellter aufwendet, um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erzielen, bezeichnet das Einkommensteuergesetz als Werbungskosten. Die meisten dieser ...

Mehr erfahren