Teilwertabschreibung

Stehenlassen einer Forderung

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
28 Nov. 2018

Offene Forderungen sind aus Sicht des Gläubigers stets ein Ärgernis. Doch anders als unter fremden Dritten lässt man unter verbundenen Gesellschaften Außenstände auch gerne einmal länger stehen. Dass sich dies in der Regel bei der Steuerveranlagung rächt, zeigt einmal mehr eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs:

Eine deutsche GmbH verkaufte in den Jahren 2003 und 2004 Waren an ihre polnische Tochterkapitalgesellschaft. Da diese jedoch Verlust erlitten hatte, war es ihr nicht möglich, die Forderungen aus der Lieferbeziehung zeitnah zu erfüllen. Im Jahr 2005 wandelten die Beteiligten daher die aufgelaufenen Außenstände in Höhe von ca. 200.000 € in ein Darlehen um. Im Jahr 2008 schrieb die Gläubigerin diese Forderung in voller Höhe gewinnwirksam ab. Das Finanzamt ließ diese Gewinnminderung jedoch unter Hinweis auf ein neues Gesetz, das seit dem Jahr 2008 gilt, nicht zu: Teilwertabschreibungen auf Forderungen eines Gesellschafters gegen seine Gesellschaft dürfen den Gewinn nicht (mehr) mindern, wenn der Forderungsinhaber zu mehr als 25 % an der Schuldnerin beteiligt ist.

Der steuerliche Berater der GmbH argumentierte anschließend, dass es sich aufgrund strittiger Vertragsbestandteile nicht um einen Darlehensvertrag gehandelt habe und dass die Forderungen aus Lieferungen bereits im Jahr 2007 aufgrund der allgemeinen Verjährungsregel gewinnwirksam hätten ausgebucht werden müssen. Die Richter kassierten dieses Argument jedoch und verwiesen darauf, dass auch nach dem neuen Gesetz das Stehenlassen einer Forderung - gerade über die Verjährung hinaus - wirtschaftlich einer Darlehensgewährung gleichkomme. Die Gewinnminderung wurde von den Richtern deshalb nicht anerkannt.

Hinweis: In einer Unternehmensgruppe sollten sich Gläubiger stets fremdüblich verhalten und insbesondere angesichts drohender Verjährung aktiv werden. Ein fremder Dritter würde Beitreibungsmaßnahmen oder wenigstens verjährungshemmende Maßnahmen vornehmen.

Das könnte Sie interessieren

20Apr.2018

Intercompany Loans: Auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gefährdet

Zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern ist es durchaus üblich, sich gegenseitig Darlehen zu gewähren. Für gewöhnlich fungiert der Gesellschafter oder die ...

Mehr erfahren
08Apr.2019

Steuerliches Einlagekonto: Einbringung oder Erfüllung einer Forderung entscheidend?

Für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft spielt das „steuerliche Einlagekonto“ eine große Rolle. Es handelt sich dabei nicht um ein Konto in der Finanzbuchhaltung, ...

Mehr erfahren
16Jan.2020

Abgeltungsteuersystem: Wie der Forderungsverzicht eines Gesellschafters zu berücksichtigen ist

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegen seine Gesellschaft im System der Abgeltungsteuer zu einem ...

Mehr erfahren
26März2018

Einkommensermittlung: Reine Buchungsfehler können keine verdeckten Gewinnausschüttungen auslösen

Verdeckte Gewinnausschüttungen entstehen, wenn sich der Gewinn einer Kapitalgesellschaft mindert, weil ein Gesellschafter - aufgrund seiner Gesellschafterstellung - einen ...

Mehr erfahren
06Aug.2015

Verdeckte Gewinnausschüttung: Wenn eine GmbH Verbindlichkeiten des Gesellschafters erfüllt

Häufig wird für den Gesellschafter-Geschäftsführer ein sogenanntes Gesellschafterverrechnungskonto geführt. Hierbei handelt es sich um ein Kontokorrentkonto, auf dem ...

Mehr erfahren
07März2018

GmbH-Verkauf: Auflebende Forderung kann Verkaufserlös werden

Der Verkauf einer GmbH oder eines GmbH-Anteils ist ein viel weitreichenderer und wichtigerer Vorgang als zum Beispiel der Verkauf von Aktien einer Gesellschaft an der Börse. ...

Mehr erfahren