Testament

Mündliches Vermächtnis kann steuerlich wirksam sein

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
13 Juni 2016

Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis? Als Erbe wird Sie das sicherlich nur am Rande interessieren. Möglicherweise steigt Ihr Interesse aber, wenn durch diese Unterscheidung die Erbschaftsteuer verringert werden kann. Denn ein Vermächtnis, mit dem regelmäßig nur ein bestimmter Vermögensgegenstand aus dem Nachlass vermacht wird, kann Bestandteil eines Testaments sein und verringert dadurch das zu versteuernde Erbe. Doch aufgepasst! Nicht immer wird ein Vermächtnis anerkannt. Dafür müssen nämlich einige formelle Voraussetzungen erfüllt sein.

Ein Einzeltestament muss handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Dieselben Voraussetzungen gelten auch für ein Vermächtnis. Doch das Steuerrecht würde seinem Namen nicht gerecht, wenn zivilrechtliche Formvorschriften eins zu eins übernommen würden.

Steuerrechtlich kann daher auch ein formell unwirksames Vermächtnis anerkannt werden. Zumindest dann, wenn alle betroffenen Erben das Vermächtnis trotz der Unwirksamkeit anerkennen und sich auch entsprechend verhalten. Diese Ausnahme muss aber im Zweifel belegt sein. So musste zum Beispiel eine Alleinerbin aus Bayern kürzlich hinnehmen, dass sie zwar ein Vermächtnis des Erblassers (ihres Onkels) an ihren Sohn (den Patensohn des Erblassers) in Höhe von 20.000 € erklärt hatte, das Finanzgericht Nürnberg die Zahlung als Vermächtnis jedoch bezweifelte.

Angeblich hatte der verstorbene Onkel mehrfach darum gebeten, dass sein Patensohn im Fall seines Todes diese 20.000 € erhalten solle. Schriftlich fixiert hatte er jedoch lediglich, dass seine Nichte Alleinerbin ist. Das Testament war damit formell wirksam, das Vermächtnis nicht. Da auch der Ehemann der Nichte die Aussage, dass es sich bei der Zahlung von 20.000 € um ein Vermächtnis handelte, nicht zur Überzeugung des Gerichts bestätigen konnte, blieb die Formunwirksamkeit auch aus steuerrechtlicher Sicht bestehen.

Hinweis: Sie sind mit einem formunwirksamen Testament oder Vermächtnis bedacht worden und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Lassen Sie sich bitte kurzfristig einen Beratungstermin geben.

Das könnte Sie interessieren

13Mai2016

„Betagtes“ Vermächtnis: Verzinsung führt beim Vermächtnisnehmer zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften

Erblasser können bei der Zuwendung eines Vermächtnisses testamentarisch bestimmen, dass der Vermächtnisanspruch erst zu einem späteren Termin nach dem Erbfall fällig ...

Mehr erfahren
22Sept.2017

Erbschaftsteuer: Keine Saldierung von negativem Erbe und positivem Vermächtnis

In seinem Testament kann ein Erblasser bestimmen, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen passieren soll. Hier besteht die Möglichkeit, jemanden entweder als Erbe oder Vermächtnisnehmer ...

Mehr erfahren
14Dez.2019

Erbschaftsteuer: Beschränkte Steuerpflicht bei einem Vermächtnis

Wer sein Testament verfasst, kann Erben und auch Vermächtnisnehmer einsetzen. Aber wo liegt da eigentlich der Unterschied? Der Erbe hat grundsätzlich Anspruch auf einen ...

Mehr erfahren
11Juli2020

Erbschaftsteuer: Versteuerung eines Nachvermächtnisses

Bei einem Vermächtnis kann der Erblasser einer bestimmten Person, dem Vermächtnisnehmer, etwas zuwenden. Er kann auch festlegen, wann dieser Gegenstand auf den Vermächtnisnehmer ...

Mehr erfahren
29Apr.2017

Erbschaftsteuer: Volle Besteuerung auch bei nur teils ausgezahltem Vorvermächtnis

In Ihrem Testament können Sie nicht nur bestimmen, wer Ihr Vermögen erben soll. Sie können auch entscheiden, dass ein bestimmter Vermögensgegenstand vor der Aufteilung ...

Mehr erfahren
06Nov.2020

Erbschaftsteuer: Steuerfreies Familienheim bei Mehrfachwohnsitz

Wenn man das Familienheim erbt, in dem der Erblasser vorher gewohnt hat und welches man dann selbst weiterhin bewohnt, kann dies steuerfrei sein. Wie ist es aber, wenn der ...

Mehr erfahren