Tod des Nießbrauchers

Noch nicht abgesetzter Erhaltungsaufwand geht nicht auf Eigentümer über

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
03 Okt. 2018

Wenn Sie als privater Vermieter größere Erhaltungsaufwendungen für eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Wohngebäude tragen, können Sie den Aufwand in Ihrer Einkommensteuererklärung gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren verteilen.

Hinweis: Durch diesen gestreckten Werbungskostenabzug können Sie Ihre Steuerersparnis häufig optimieren, weil Sie das zu versteuernde Einkommen mehrerer Jahre in Bereichen kappen können, in denen der progressiv ansteigende Einkommensteuersatz besonders hoch ist. Bei einer Einzelveranlagung 2018 wird der Grenzsteuersatz von 42 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 54.950 € erreicht.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass ein über mehrere Jahre verteilter und noch nicht verbrauchter Erhaltungsaufwand nicht vom verstorbenen Nießbraucher auf den Eigentümer übergehen kann.

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau ihrem Sohn mehrere Mietobjekte übertragen, sich jedoch einen lebenslangen Nießbrauch an ihnen vorbehalten; die Vermietungseinkünfte wurden weiterhin bei ihr erfasst. In den Jahren vor ihrem Tod hatte die Frau hohe Erhaltungsaufwendungen verausgabt, die sie über mehrere Jahre verteilt absetzen wollte. Sie verstarb jedoch, bevor der Verteilungszeitraum abgelaufen war, so dass der Sohn die noch nicht abgesetzten Beträge in seiner Einkommensteuererklärung abziehen wollte.

Der BFH lehnte einen Übergang der Erhaltungsaufwendungen auf ihn jedoch ab, so dass die noch nicht abgesetzten Beträge steuerlich verlorengingen. Das Gericht wies darauf hin, dass für einen personenübergreifenden Übergang der Erhaltungsaufwendungen schlichtweg die Rechtsgrundlage fehle.

Zwar beinhaltet die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine Regelung, nach der sich die Abschreibungsbeträge für ein Wirtschaftsgut im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers bemessen können, von dieser Vorschrift werden aber Erhaltungsaufwendungen nicht erfasst.

Das könnte Sie interessieren

02Okt.2018

Verbilligte Vermietung: Wann ein Möblierungszuschlag den Vergleichsmaßstab (nicht) erhöhen darf

Wenn Wohnungen an nahe Angehörige vermietet werden, wird häufig eine verbilligte Miete vereinbart, da bei den Mietparteien das enge Familienverhältnis im Vordergrund steht ...

Mehr erfahren
30Okt.2018

Homeoffice: Anmietungsmodell mit Arbeitgeber erfordert Überschussprognose

In der Praxis kann es steuerlich sinnvoll sein, dass ein Arbeitnehmer einen Raum seiner Wohnung bzw. seines Hauses an seinen Arbeitgeber vermietet und diesen Raum wiederum ...

Mehr erfahren
05Sept.2017

Erhaltungsaufwendungen: Was passiert mit Werbungskosten nach dem Tod?

Für Hausbesitzer ist es wichtig, von Zeit zu Zeit in das Vermögen zu investieren, damit die Substanz nicht verfällt und man nicht in ferner Zukunft womöglich vermögenslos ...

Mehr erfahren
07Mai2020

Vermietungsobjekt: Kosten für die Erneuerung eines vorhandenen Entwässerungskanals sind sofort abzugsfähig

Für Vermieter ist es von zentraler steuerlicher Bedeutung, ob Baumaßnahmen an ihrem Mietobjekt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes oder zu Erhaltungsaufwendungen ...

Mehr erfahren
22Dez.2016

Neues Mietshaus: Kosten für neue Heizkörper können nicht sofort abgezogen werden

Eine Immobilie zu vermieten bedeutet nicht nur, Einnahmen zu generieren, sondern auch hin und wieder Reparaturen zur Erhaltung vorzunehmen. In der Regel mindert der Aufwand, ...

Mehr erfahren
27März2016

Absicherung eines Vermietungsdarlehens: Beiträge für Risikolebensversicherung sind keine Werbungskosten

Banken setzen für die Vergabe von Immobilienkrediten mitunter voraus, dass der Darlehensnehmer zur Kreditabsicherung eine Risikolebensversicherung abschließt, so dass im ...

Mehr erfahren