Trend in der Zahnmedizin

Vom Festgehalt zur Umsatzbeteiligung

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
17 Aug. 2025

Die Vergütung angestellter Zahnärzte verändert sich deutlich: Immer mehr Praxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) setzen auf Umsatzbeteiligung statt auf reines Festgehalt. Eine aktuelle Umfrage der Apobank zeigt, dass dieses Modell inzwischen zum Standard geworden ist und für die Beschäftigten deutlich höhere Einnahmen ermöglicht.

Laut der Studie erzielen Zahnärzte mit Festgehalt im Schnitt ein Jahresbrutto von 64.800 €. Angestellte, die am Praxisumsatz beteiligt sind, erhalten zwar zunächst ein geringeres Fixum von durchschnittlich 52.000 €, erreichen aber inklusive Umsatzbeteiligung ein Jahresbrutto von 91.300 €. Zwei Drittel der rund 300 befragten Berufsträger gaben an, mittlerweile nach diesem Modell vergütet zu werden - ein Anstieg um 10 % im Vergleich zu 2021.

Besonders verbreitet ist die Umsatzbeteiligung in MVZ: Hier profitieren 87 % der angestellten Zahnärzte von diesem Modell und verdienen im Schnitt etwa 20 % mehr als ihre Kollegen in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften. Gleichzeitig zeigen die Daten, dass Vollzeitkräfte in MVZ durchschnittlich 41,2 Stunden pro Woche arbeiten (etwa drei Stunden mehr als in Praxen) und auch mehr Überstunden leisten.

Die meisten Umsatzbeteiligungen sind an bestimmte Umsatzschwellen gebunden: 83 % der Befragten erhalten die Vergütung nur, wenn definierte Ziele erreicht werden. Für angestellte Zahnärzte bedeutet dies, dass wirtschaftliches Denken und effizientes Arbeiten auch im Angestelltenverhältnis entscheidend für das eigene Einkommen sind. Neben den finanziellen Vorteilen schätzen viele Zahnärzte die Vorteile der Festanstellung, darunter ein geringeres unternehmerisches Risiko und eine bessere Work-Life-Balance. Entsprechend steigt der Anteil der Angestellten: Laut Bundeszahnärztekammer sind inzwischen fast ein Drittel der Zahnärzte Arbeitnehmer - Tendenz steigend.

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