Trotz Immatrikulation

Kein Kindergeld bei Abbruch des Studiums

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
26 März 2019

Als Elternteil eines volljährigen Kindes steht Ihnen Kindergeld zu, sofern Ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet. Gestritten wird oft darüber, ob aufeinanderfolgende Ausbildungsabschnitte zueinander gehören und ob die Ausbildung dann erst mit dem zweiten Abschnitt endet. Seltener ist dagegen die Frage nach dem Ende des Studiums, wenn das Kind frisch eingeschrieben und das Semester noch nicht einmal vorbei ist.

So im Fall eines Studenten, der eine verpflichtende Einführungsveranstaltung zweimal nicht bestanden hatte und zum dritten und letzten Termin gar nicht mehr erschienen war. Damit hatte er seinen Prüfungsanspruch verwirkt und wurde drei Monate später exmatrikuliert. Über den Endzeitpunkt seines Studiums musste das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entscheiden: Ist dieser erst mit der Exmatrikulation eingetreten oder schon mit dem Nichtantritt zur Prüfung?

Hierzu ist die Rechtsprechung ziemlich eindeutig: In dem Moment, in dem ein Auszubildender nicht mehr ernsthaft versucht, seine Ausbildung zu beenden, ist der Anspruch seiner Eltern auf Kindergeld verwirkt. Im Streitfall hatte der Student mit dem Nichtantreten zu seiner letzten Prüfung also sein ernsthaftes Interesse an der Fortführung seines Studiums in Zweifel gezogen. Ab diesem Zeitpunkt galt seine Ausbildung steuerlich als beendet. Und Kindergeld wird nur bis zum Ende desjenigen Monats gezahlt, in dem die Ausbildung endet. Dass die tatsächliche Exmatrikulation erst drei Monate später erfolgte, hatte keine Relevanz.

Hinweis: Erkennen Sie sich in diesem Sachverhalt wieder? Noch ist nichts verloren, denn gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Gerne beraten wir Sie ganz konkret, was Sie in Ihrem Fall unternehmen können. Sprechen Sie uns bitte an.

Das könnte Sie interessieren

25Juni2020

Kindergeldanspruch: Ausbildung und Bachelorstudium als eine einheitliche Erstausbildung?

Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums können volljährige Kinder nur noch dann einen Kindergeldanspruch auslösen, wenn sie keiner ...

Mehr erfahren
03Feb.2018

Kinder in Ausbildung: Wie Eltern ihre Steuerlast senken können

Wenn der Nachwuchs studiert oder eine Ausbildung absolviert, werden die Eltern häufig zur Kasse gebeten und übernehmen beispielsweise die Kosten für Lernmaterialien, WG-Zimmer ...

Mehr erfahren
06Jan.2020

Kinder in Ausbildung: Welche Steuervergünstigungen den Eltern zustehen

Kinder sind etwas Wunderbares, kosten aber auch viel Geld. Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass für ein Kind von der Geburt bis zum 18. Geburtstag Kosten von 126.000 ...

Mehr erfahren
04Mai2018

Kindergeld: Was gilt als Erstausbildung und was nicht?

Für die meisten Eltern ist der Begriff „Erstausbildung“ wichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Denn je nachdem, wie lange eine Erstausbildung dauert, ...

Mehr erfahren
22Mai2015

Kindergeld: Ausbildung muss Gegenstand des Dienstverhältnisses sein

Wie lange erhält man als Elternteil das Kindergeld bzw. den -freibetrag für sein Kind? In der Regel dann nicht mehr, wenn das Kind nach dem Abschluss einer Ausbildung eine ...

Mehr erfahren
22Mai2015

Kindergeld: Ausbildung muss Gegenstand des Dienstverhältnisses sein

Wie lange erhält man als Elternteil das Kindergeld bzw. den -freibetrag für sein Kind? In der Regel dann nicht mehr, wenn das Kind nach dem Abschluss einer Ausbildung eine ...

Mehr erfahren