Umsatzbesteuerung

Was ist bei Geschäften mit der öffentlichen Hand zu beachten?

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
02 Sept. 2016

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage beschäftigt, wann bei Geschäften mit Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Umsatzsteuerpflicht besteht.

Das hängt entscheidend davon ab, ob mit der Körperschaft (z.B. einem Bundesland, einer Kommune, Universität oder Krankenkasse) ein Leistungsaustausch besteht. In dem Streitfall hatte die Klägerin Zahlungen erhalten, bei denen sie keinen Leistungsaustausch annahm. Sie erklärte daher keine Umsätze mit der betreffenden Körperschaft.

Der BFH weist in diesem Zusammenhang zunächst darauf hin, dass sich die Frage des Leistungsaustauschs zwischen einem Unternehmer und einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts richtet. Ein Leistungsaustausch ist immer dann anzunehmen, wenn die Zahlungen durch die öffentliche Hand für eine konkrete Leistung des Unternehmers erfolgen. Diese Zahlungen stellen dann ein Entgelt dar und damit einen Gegenwert für die konkrete Leistung.

Im Normalfall nimmt der BFH bei Zahlungen durch die öffentliche Hand einen Leistungsaustausch an. Ausnahmsweise liegt jedoch kein Leistungsaustausch vor, wenn die Zahlung lediglich allgemein der Förderung der Tätigkeit des Zahlungsempfängers dient (aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen) und deshalb nicht unmittelbar mit einer Leistung an den Zahlenden zusammenhängt.

Werden dagegen konkrete Aufgaben der öffentlichen Hand auf private Unternehmer verlagert, sind die dafür gezahlten Beträge im Regelfall umsatzsteuerpflichtig.

Hinweis: Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, wie die öffentliche Hand und der Unternehmer die Zahlungen bezeichnen. Spricht die Vereinbarung zum Beispiel von „Zuschüssen“ oder „Beihilfen“, kann trotzdem ein Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer und damit eine Steuerpflicht vorliegen.

Das könnte Sie interessieren

05Okt.2017

Öffentliche Hand: Besteuerung nach der alten Rechtsauffassung

Öffentliche Körperschaften, insbesondere Länder, Kommunen und Städte, aber auch öffentlich-rechtliche Kirchen, sind bislang bei der Umsatzsteuer bevorzugt worden. Viele ...

Mehr erfahren
17Nov.2018

Kundengewinnung einer Raststätte: Gratisbewirtung von Busfahrern ist unbeschränkt absetzbar

Gutes Essen hält bekanntlich Leib und Seele zusammen und ist daher eine gute Ausgangsbasis für erfolgreiche Geschäftsabschlüsse. Werden Personen aus geschäftlichem Anlass ...

Mehr erfahren
05Dez.2015

Flüchtlingskrise: BMF lockert Spendenregeln für Helfer und Unterstützer

Um die Flüchtlingshilfe im privaten und unternehmerischen Bereich zu fördern, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Steuerregeln für Spenden vorübergehend wie folgt ...

Mehr erfahren
23Feb.2017

Flüchtlingskrise: Gelockerte Spendenregeln für Helfer und Unterstützer gelten länger

Mit der Zuspitzung der Flüchtlingskrise im Herbst 2015 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die steuerlichen Spendenregeln für Helfer und Unterstützer gelockert. Das Maßnahmenpaket ...

Mehr erfahren
07Okt.2015

Ruhegeld: Günstige Versteuerung als Versorgungsbezug möglich

Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Versorgungsbezug und dem "normalen Arbeitslohn"? In beiden Fällen handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - ...

Mehr erfahren
09März2020

Betriebe gewerblicher Art: Sonderumlagen sind gegebenenfalls nicht abzugsfähig

Als Geschäftsführer oder Vorstand eines Betriebs gewerblicher Art - also eines Unternehmens, das unter dem Dach einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angesiedelt ...

Mehr erfahren