Um die Umsatzbesteuerung von Gutscheinen EU-weit einheitlich zu regeln, wurde am 01.06.2016 die sogenannte Gutschein-Richtlinie - (EU) 2016/1065 - veröffentlicht, deren Bestimmungen die Mitgliedstaaten bis Ende 2018 in nationales Recht umsetzen müssen. Der Deutsche Steuerberaterverband hat nun eine Stellungnahme zur Umsetzung der Gutschein-Richtlinie in der Umsatzsteuer gegenüber dem Bundesfinanzministerium (BMF) abgegeben. Das BMF hatte zuvor einen Vorschlagsentwurf zur Umsetzung der Gutschein-Richtlinie des Rats der Europäischen Union an den Steuerberaterverband übersendet.
Gemäß diesem Entwurf beabsichtigt das BMF, die EU-Richtlinie eins zu eins in das deutsche Umsatzsteuerrecht umzusetzen. Dies sieht der Steuerberaterverband kritisch, da nach seiner Ansicht damit die Problemfälle in der Praxis nicht gelöst würden. Beispielsweise enthält der Entwurf keine Anhaltspunkte, wie der gesetzlich definierte Gutschein von ähnlichen Instrumenten, zum Beispiel Preisnachlassgutscheinen, abgegrenzt wird.
Über diese allgemeine Kritik hinaus macht der Verband eigene Verbesserungsvorschläge. So sollte zum Beispiel klargestellt werden, wie eine ordnungsgemäße Rechnung über den Verkauf eines Gutscheins aussehen sollte. Außerdem ist laut Entwurf nicht geklärt, wie mit den bisherigen Gutscheinen umgegangen werden soll. Das BMF plant, die Neuerungen erstmals auf Gutscheine anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt werden. Ungeklärt ist, wie Gutscheine behandelt werden, die bis zum 31.12.2018 ausgegeben und erst ab 2019 eingelöst werden.
Hinweis: Zurzeit handelt es sich zunächst um Entwürfe, die erst später zu einem Gesetz werden. Für die Praxis hat die Novelle bei der Besteuerung der Gutscheine in der Umsatzsteuer jedoch erhebliche Bedeutung.