Umsatzsteuer-Voranmeldung

Neue Vordrucke für 2020

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
14 Dez. 2019

Das Bundesfinanzministerium hat am 30.09.2019 die Muster der Vordrucke für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Vorauszahlungsverfahren für das Jahr 2020 veröffentlicht. Es sind für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2020 folgende Vordruckmuster vorgesehen:

  • USt 1 A: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020

  • USt 1 H: Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020

  • USt 1 E: Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020

Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr betreffen lediglich zeitliche, redaktionelle oder drucktechnische Anpassungen. Die beiden Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind im Aufbau (insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil) mit dem Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung abgestimmt worden.

Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein. Daher sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster (USt 1 A, USt 1 H) zu erstellen.

Abweichungen sind nur begrenzt zulässig. Im Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H kann die im Kopfteil eingedruckte Schlüsselzeile für die Bearbeitung im automatisierten Steuerfestsetzungsverfahren geändert werden. Das gilt nur für den Fall, wenn dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist.

Sofern die in den Mustern enthaltenen Kennzahlen und die im Ankreuzschema enthaltene Jahreszahl 20 für die Datenerfassung nicht benötigt wird, kann diese mit Rasterungen versehen werden. Falls es Abweichungen gibt, ist auf der Vorderseite der Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H unten rechts das jeweilige Bundesland anzugeben.

Hinweis: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 sowie der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020 sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln.

Das könnte Sie interessieren

04Jan.2019

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Muster für das Jahr 2019 veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium hat am 08.10.2018 die Muster der Vordrucke für Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Jahr 2019 veröffentlicht. Für die Voranmeldungszeiträume ...

Mehr erfahren
30Dez.2016

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Erhebliche Änderung in den Vordrucken für 2017

Das Bundesfinanzministerium hat den neuen Vordruck für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das Jahr 2017 bekanntgegeben. Traditionell wird an den Vordrucken im Voranmeldungsverfahren ...

Mehr erfahren
27Mai2020

Corona-Krise: Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer

Das Corona-Virus ist für viele Unternehmen im In- und Ausland inzwischen zu einer echten Herausforderung geworden. Die Folgen für das Wirtschaftsleben sind derzeit noch ...

Mehr erfahren
27Apr.2016

Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Papierform nicht mehr zulässig

Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Diese Aussage könnte sinngemäß auch auf eine GmbH zutreffen, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiterhin in Papierform ...

Mehr erfahren
07Okt.2017

Unbefugte Hilfe in Steuersachen: Buchführungsbüro darf keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben

Zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz nur ein eng definierter Personenkreis befugt, zu dem unter anderem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, ...

Mehr erfahren
16März2016

Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Elektronische Abgabe ist im Regelfall verpflichtend

Vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) war die Frage streitig, ob eine GmbH verpflichtet ist, eine elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Das Finanzamt ...

Mehr erfahren