US-Steuerabkommen

Verfahren zum automatischen Informationsaustausch erhält Detailkonturen

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
23 März 2016

Bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung im internationalen Kontext arbeiten Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika eng zusammen; das Abkommen zur Umsetzung des sogenannten Foreign Account Tax Compliance Act (kurz: FATCA) vom 31.05.2013 regelt dabei den gegenseitigen Datenaustausch steuerrelevanter Informationen (z.B. Konto- oder Depotsalden, Zinsen, Dividenden) zwischen den beiden Ländern.

Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der USA im Rahmen eines Verständigungsverfahrens eine Vereinbarung schließen, in der unter anderem die Verfahrensdetails zum automatischen Informationsaustausch festgelegt werden. Einen weiteren „Mosaikstein“ haben die beiden Staaten nun im Rahmen einer Abmachung am 30.11.2015 gesetzt. Demnach sollen unter anderem die Informationen in Bezug auf meldepflichtige Konten innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres automatisch ausgetauscht werden. Mit der Abmachung werden zudem etliche verfahrensrechtliche Details geklärt, beispielsweise zum Dateiformat der zu übermittelnden Informationen, zur Unterrichtung der Behörden über erfolgreiche oder fehlgeschlagene Datenverarbeitungen und zur Durchsetzung des Informationsaustauschs. So muss die datenübermittelnde Behörde beispielsweise geeignete Sanktionen ergreifen, sofern ein meldendes Finanzinstitut seine Meldeverpflichtungen nach dem Abkommen in erheblichem Umfang verletzt.

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