Verbraucherinsolvenz eines Vermieters

Treuhändervergütung ist nicht als Werbungskosten absetzbar

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
14 Dez. 2016

Drei vermietete Eigentumswohnungen sollten vermutlich seine Altersvorsorge sein - sie führten einen Vermieter aus dem Rheinland aber direkt in ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Mitursächlich hierfür war, dass die Mieteinnahmen der fremdfinanzierten Wohnungen über Jahre hinweg nicht die laufenden Kosten einschließlich der Darlehensraten hatten decken können, so dass der Vermieter einen immensen Schuldenberg auftürmte. Letztlich wurden alle drei Wohnungen zwangsversteigert. Der Insolvenztreuhänder bezog für seine Tätigkeit im Insolvenzverfahren später eine Vergütung von mehreren tausend Euro, die der Vermieter als Werbungskosten bei seinen Vermietungseinkünften anerkannt wissen wollte.

Der Bundesfinanzhof (BFH) lehnte einen steuermindernden Abzug jedoch ab. Ein Werbungskostenabzug kam nach Gerichtsmeinung nicht in Betracht, weil die Kosten insgesamt dem Privatbereich des Vermieters zuzuordnen waren. Zwar war die Finanzierung der Eigentumswohnungen mitursächlich für die Zahlungsschwierigkeiten und die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so dass durchaus ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Erzielung von Vermietungseinnahmen und der Treuhändervergütung bestand. Maßgeblich war für den BFH, dass der Vermieter die Vergütung nicht zur Förderung der Nutzungsüberlassung (= Vermietung) gezahlt hatte. Das Verbraucherinsolvenzverfahren betrifft vielmehr die wirtschaftliche Stellung des Steuerbürgers als Person und mithin seine private Lebensführung, so dass letztlich auch die Treuhändervergütung privat veranlasst war.

Hinweis: Auch einen Abzug als außergewöhnliche Belastungen lehnte der BFH ab, weil der Vermieter durch sein Verhalten die entscheidende Ursache dafür gesetzt hatte, dass die Treuhändervergütung entstanden war. Er hatte sich beim Erwerb der Eigentumswohnung auf eine derart ungünstige Vertragsgestaltung eingelassen, dass er für die eigene Überschuldung selbst verantwortlich war.

Das könnte Sie interessieren

12Mai2017

Mittelbare Grundstücksschenkung: Abschreibung darf nach Anschaffungskosten des Schenkers erfolgen

Wenn Sie eine Immobilie des Privatvermögens unentgeltlich erwerben (z.B. durch Erbschaft) und anschließend vermieten, bemessen sich die absetzbaren Abschreibungsbeträge ...

Mehr erfahren
19März2020

Hausverkauf zur Geldbeschaffung: Veräußerungskosten sind keine Werbungskosten bei Mietobjekt

Wer ein Mietobjekt anschaffen möchte, steht zunächst vor der Frage der Finanzierung. Verfügt der Vermieter bereits über nennenswertes Vermögen, muss er entscheiden, ob ...

Mehr erfahren
07Juli2017

Baufällige Wohnung: Vermieter kann Verluste bei handlungsunfähiger Eigentümergemeinschaft nicht absetzen

Schreibt ein Mietobjekt rote Zahlen, ist der Vermieter in der Regel daran interessiert, diese Verluste steuerlich abzusetzen - er folgt dem Motto „Geteiltes Leid ist halbes ...

Mehr erfahren
11Sept.2018

Anschaffungskosten: Aufteilung bei Eigentumswohnung maßgeblich für die Abschreibung

Als Neu-Grundstückseigentümer mit Vermietungsabsicht werden Ihnen einige steuerliche Pflichten auferlegt, die Sie vorher nicht hatten, zum Beispiel die zwingende Angabe ...

Mehr erfahren
04Juni2019

Einkünfteerzielungsabsicht: Totalüberschussprognose bei lebenslangen dinglichen Wohnungsrechten

Wenn Vermieter mit ihrem Mietobjekt rote Zahlen schreiben, wollen sie ihre Verluste für gewöhnlich in der Einkommensteuererklärung geltend machen, um ihre Steuerlast zu ...

Mehr erfahren
30Nov.2020

Einkommensteuer: Ortsübliche Miete bei einem Angehörigenmietvertrag

Wird eine Wohnung an Angehörige vermietet und ist die Miete geringer als die, die man von einem fremden Dritten verlangen würde, kann es sein, dass das Finanzamt nicht alle ...

Mehr erfahren