Vertragsarztanstellung
Keine Anstellung eines Arztes bei voller vertragsärztlicher Zulassung
Ein Vertragsarzt, der einen vollen Versorgungsauftrag (Anrechnungsfaktor 1,0) ausfüllt, kann nicht zusätzlich von einem anderen Vertragsarzt angestellt werden. Auch nicht im Umfang von lediglich 13 Wochenstunden. Nach SGB V und die Ärzte-ZV können einem Arzt nur ein Vertragsarztsitz und ein voller Versorgungsauftrag zugeordnet sein (BSG, Urt. v. 23.03.2016 - B 6 KA 7/15 R).
SG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.2015 - S 33 KA 299/15 ER
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