Vorsteuer aus Photovoltaik

Rechtzeitige Zuordnung der Anlage zum Unternehmen ist erforderlich

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
27 Juli 2016

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. weist darauf hin, dass Photovoltaikanlagen für Umsatzsteuerzwecke rechtzeitig zugeordnet werden müssen.

Erwirbt ein Privatmann eine Photovoltaikanlage und speist er den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz ein, wird er zum Unternehmer. Damit bekommt er auch - selbst wenn er ansonsten nicht unternehmerisch tätig ist - die Rechte und Pflichten eines Unternehmers. Unter anderem muss er Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Auf der anderen Seite kann er die für die Investition gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem privaten Wohnhaus kann so zu einer erheblichen Umsatzsteuererstattung führen. Darüber hinaus kann man sich auch weitere Umsatzsteuerbeträge aus Rechnungen, die mit der Anlage zusammenhängen, als Vorsteuer erstatten lassen.

Der Steuerberaterverband weist darauf hin, dass der Eigenheimbesitzer dem Finanzamt hierfür anzeigen muss, dass und inwieweit er die Anlage seiner unternehmerischen Sphäre zuordnet. Diese Zuordnung muss nach Auffassung des Verbands spätestens bis zum 31.05. des Folgejahres erfolgen.

Hinweis: Für eine im Laufe des Jahres 2016 angeschaffte Photovoltaikanlage müssen Sie die Zuordnung zum Unternehmen dem Finanzamt also spätestens bis zum 31.05.2017 mitteilen.

Das könnte Sie interessieren

14Feb.2020

Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung: Frist beachten

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) versagte dem Unternehmer im Urteilsfall den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer gemischtgenutzten Photovoltaikanlage, da die Zuordnung ...

Mehr erfahren
29Mai2016

Photovoltaik: Auf die rechtzeitige Zuordnung der Anlage kommt es an

Wenn Sie den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom ganz oder teilweise in das öffentliche Netz einspeisen, werden Sie zum Unternehmer. Die Einspeisevergütung ist ...

Mehr erfahren
15Apr.2016

Unternehmer: Vorsteuerabzug aus der Anschaffung einer Photovoltaikanlage

Die Klägerin in dem Rechtsstreit vor dem Bundesfinanzhof (BFH) betrieb einen Partyservice. Sie bestellte im November 2010 bei der X-GmbH & Co. KG eine Photovoltaikanlage ...

Mehr erfahren
22Aug.2020

Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen: OFD Karlsruhe nimmt ausführlich Stellung

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat sich umfassend zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen geäußert. Diese Anlagen stellen aufgrund von günstigen ...

Mehr erfahren
12Nov.2015

Vorsteuerabzug: Gesellschafter werden nicht automatisch Unternehmer

Mit der Beteiligung an einer Gesellschaft wird man nicht automatisch vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer. Das zeigt eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs ...

Mehr erfahren
10Dez.2015

Bauabzugsteuer: Steuerabzug ist auch bei Photovoltaikanlagen zu beachten

Das Bayerische Landesamt für Steuern (Landesamt) hat den Anwendungsbereich der Bauabzugsteuer erweitert. Diese besondere Form der Einkommensteuer greift, wenn Bauleistungen ...

Mehr erfahren