Zeitwertkonto

Bei Einzahlung noch kein Zufluss von Arbeitslohn

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
01 Nov. 2016

Einen geeigneten Geschäftsführer bindet man nicht allein mit einem guten Gehalt an die GmbH - das Gesamtpaket ist entscheidend. Neben den Tätigkeitsschwerpunkten und den Arbeitsbedingungen ist immer auch die finanzielle Rundumversorgung durch die Gesellschaft entscheidend. Eine große Rolle spielt dabei die Altersvorsorge für den Geschäftsführer.

Hierfür sollte die GmbH entsprechende Mittel bereitstellen, damit die spätere Versorgung sichergestellt ist. Dumm nur, wenn das Finanzamt schon die Zahlung in eine Rückdeckungsversicherung als Lohnzufluss beim Geschäftsführer bewertet und entsprechend versteuern will. Das zumindest war das Ergebnis einer Lohnsteuer-Außenprüfung bei einer GmbH in Nordrhein-Westfalen.

Die Rückdeckungsversicherung sollte einen vorzeitigen Ruhestand des Geschäftsführers absichern. Bei diesem Modell arbeitet der Geschäftsführer in der sogenannten Ansparphase (Phase 1) im gewohnten zeitlichen Umfang und bezieht in Phase 2 ohne tatsächliche Tätigkeit weiterhin Gehalt. Das funktioniert natürlich nur, wenn in Phase 1 nicht der gesamte Lohn ausgezahlt wird, sondern teilweise in die Rückdeckungsversicherung für Phase 2 fließt - auf ein Zeitwertkonto also.

Der Lohn ist de facto bereits in Phase 1 entstanden - das hat das Finanzgericht Köln bestätigt. Für eine Versteuerung muss der Lohn aber auch zufließen. Will heißen: Erst wenn der Geschäftsführer wirtschaftlich über das Geld verfügen kann, kann der Lohn auch versteuert werden. Da der Lohn durch die Einzahlung in die Rückdeckungsversicherung (auch mit einer Verpfändung an den Geschäftsführer) noch nicht zugeflossen ist, hatte die Klage Erfolg. Der Geschäftsführer musste seinen Lohn daher nicht versteuern.

Hinweis: Sie möchten das Gesamtpaket für einen GmbH-Geschäftsführer steuerlich sinnvoll ausgestalten? Lassen Sie sich bei uns beraten; wir zeigen Ihnen die steuerlichen Konsequenzen der verschiedenen Szenarien gerne auf.

Das könnte Sie interessieren

01Feb.2020

Haftung: Zum Auswahlermessen bei Inanspruchnahme von Geschäftsführern

Geschäftsführer zu sein, hat nicht nur annehmliche Seiten: Regelmäßig haften Geschäftsführer umfangreicher als nicht leitend tätige Mitarbeiter. Juristisch gesehen ...

Mehr erfahren
05März2018

Haftung für Einfuhrumsatzsteuer: Vorläufiger Insolvenzverwalter entlässt Geschäftsführer nicht aus seinen Pflichten

Geschäftsführer einer GmbH können vom Finanzamt in Haftung genommen werden, sofern Steuerschulden der Gesellschaft infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen ...

Mehr erfahren
20Okt.2016

Steuerfreier Arbeitslohn: Auch Alleingesellschafter-Geschäftsführer muss im Ausland arbeiten

Für Arbeitnehmer eines im Ausland ansässigen Unternehmens kann der Lohn bzw. das Gehalt in Deutschland steuerfrei sein. Das gilt sowohl für „typische“ Arbeitnehmer ...

Mehr erfahren
05Juli2016

Organstellung: Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH?

Die Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos verträgt sich nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers.Im ...

Mehr erfahren
28März2017

Steuerschulden: Bei Hinterziehung durch Mitarbeiter haftet der Geschäftsführer

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Diesen Grundsatz gab es schon im römischen Recht. Im deutschen Sprachraum wurde er zwar als Volksweisheit übernommen, im deutschen ...

Mehr erfahren
07Juli2020

Insolvenzverfahren: Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters entlässt Geschäftsführer nicht aus seiner Haftung

Gesetzliche Vertreter einer GmbH können vom Finanzamt in Haftung genommen werden, soweit Steuern der Gesellschaft wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ...

Mehr erfahren