Zulage für Mehrarbeit

Eine Pauschale ist nur mit jährlicher Berichtigung steuerfrei

Eine Ärztin schaut auf ein Tablet
25 Dez. 2015

Mehrarbeit, Wochenendarbeit und das Arbeiten an Feiertagen ist nicht jedermanns Sache. Üblicherweise zahlen Arbeitgeber daher zusätzlich zum Arbeitslohn eine Zulage, die (in der Höhe begrenzt) steuerfrei ist. Jedoch kann die Steuerbefreiung auch versagt werden, wie ein Bauingenieur kürzlich feststellen musste. Er hatte für die Zeit eines Offshore-Einsatzes eine pauschale Zulage von 750 € monatlich erhalten, um seine diversen Einsätze im Schichtdienst, an Feiertagen und Wochenenden abzugelten.

Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) erkannte diese Pauschale nicht als begünstigt an. In seinem Urteil stellte es grundsätzlich klar, dass eine pauschale Zulage - wie der Name schon sagt - pauschal für die Belastung aus der Mehrarbeit gezahlt wird. Dies entspricht jedoch dem Grundgedanken von ganz normalem - und damit steuerpflichtigem - Arbeitslohn. Nur wenn die tatsächlich mehrgeleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten mit einer individuellen Zulage bedacht wird, kann die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden.

Das FG führte zwar auch aus, dass eine Vereinfachung durch die Zahlung eines regelmäßig gleichhohen Vorschusses oder Abschlags nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt. Allerdings muss dieser Abschlag spätestens im letzten Abrechnungsmonat mit Ausstellen der Jahreslohnsteuerbescheinigung korrigiert werden. Das hatte der Arbeitgeber im Fall des Bauingenieurs nicht getan. Erst der Bauingenieur hat die begünstigten Zeiten in seiner Einkommensteuererklärung aufgeführt und die Pauschale so in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Bestandteil aufgesplittet - leider zu spät.

Hinweis: Zur Vermeidung teurer Fehler bei der Lohnversteuerung beraten wir Sie gern. Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an.

Das könnte Sie interessieren

11Dez.2016

Rechtswidrig geleistete Mehrarbeit: Entschädigungszahlung ist steuerbarer Arbeitslohn

Feuerwehrleute aus dem gesamten Bundesgebiet haben in den vergangenen Jahren Entschädigungszahlungen für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit von ihren Arbeitgebern erhalten.Der ...

Mehr erfahren
04Apr.2023

Erhebliche Mehrarbeit für Ärzte : Bundessozialgericht konkretisiert Voraussetzungen für Cannabis auf Kassenrezept

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in vier Parallelverfahren entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur in ganz speziellen Fällen die Kosten für medizinische Cannabisprodukte ...

Mehr erfahren
02Mai2018

Dienst zu wechselnden Zeiten: Einsprüche gegen Besteuerung von Zulagen zurückgewiesen

Beamten und Soldaten steht nach der Erschwerniszulagenverordnung eine Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten zu. Mit Hilfe dieser Zahlung soll ein finanzieller Ausgleich ...

Mehr erfahren
16Juli2019

Forschung: Steuerliche Förderung per Gesetz kommt bald

Das Land der Dichter und Denker hängt im internationalen technologischen Vergleich doch deutlich hinterher. Dies zeigt die internationale Statistik für Patentanmeldungen ...

Mehr erfahren
12Sept.2019

Riester-Rente: Sonderausgabenabzug bei mittelbarer Zulageberechtigung

Man weiß ja, wie wichtig es ist, für das Alter vorzusorgen. Deshalb wird beispielsweise die Riester-Rente besonders gefördert: durch staatliche Zulagen und die Möglichkeit, ...

Mehr erfahren
23März2019

Riester-Rente: Kein Anspruch auf Altersvorsorgezulage während Sonderurlaub

Wer mit einer Riester-Rente privat für sein Alter vorsorgt, wird vom Staat mit einer Altersvorsorgezulage und einem Sonderausgabenabzug belohnt. Die Zulage setzt sich aus ...

Mehr erfahren